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Newsübersicht

Protokolldaten am Arbeitsplatz: Was Unternehmen auswerten dürfen

Digitale Systeme hinterlassen im Arbeitsalltag zahlreiche Datenspuren. Anmeldezeiten, Dateiabrufe, E-Mails, Tickets oder Aktivitäten in Unternehmenssoftware lassen sich häufig einzelnen Beschäftigten zuordnen. Dass solche Daten technisch vorhanden sind, bedeutet aber nicht, dass Unternehmen sie beliebig auswerten dürfen. Entscheidend sind vor allem der ursprüngliche Zweck der Datenerhebung, die Verhältnismäßigkeit der Auswertung und mögliche Mitbestimmungsrechte.

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ChatGPT, Copilot und Co. im Unternehmen: Diese Regeln gelten

ChatGPT, Copilot und vergleichbare Sprachmodelle sind im Arbeitsalltag angekommen. Ihr Einsatz ist rechtlich möglich. Unternehmen brauchen jedoch klare Nutzungsregeln, geeignete Zugänge und eine auf den konkreten Einsatz zugeschnittene Schulung der Beschäftigten.

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KI-Verordnung: Neue Transparenzpflichten seit dem 2. August 2026

Seit dem 2. August 2026 gelten die Transparenzpflichten des Artikels 50 der europäischen KI-Verordnung. Unternehmen müssen insbesondere offenlegen, wenn Menschen mit KI-Systemen interagieren oder mit bestimmten künstlich erzeugten Inhalten konfrontiert werden.

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Gewonnen und trotzdem gekündigt

Räumt ein Arbeitgeber die Unwirksamkeit seiner Kündigung ausdrücklich ein und fordert er den Arbeitnehmer ernsthaft zur Fortsetzung des bestehenden Arbeitsverhältnisses auf, kann dessen Arbeitspflicht trotz eines noch laufenden Kündigungsschutzprozesses wieder aufleben. Bleibt der Arbeitnehmer nach einer Abmahnung weiterhin der Arbeit fern, kann dies eine fristlose Kündigung rechtfertigen. Das entschied das Hessische Landesarbeitsgericht mit Urteil vom 9. Januar 2026 – 10 SLa 615/25.

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Künstliche Intelligenz und die Hinzuziehung von Sachverständigen

Künstliche Intelligenz (KI) verändert die Arbeitswelt grundlegend. Betriebsräte stehen vor der Herausforderung, die Auswirkungen von KI-Systemen auf die Beschäftigten zu verstehen und die Einführung mitzugestalten. 

Die Hinzuziehung von Sachverständigen nach § 80 Abs. 3 BetrVG unterstützt den Betriebsrat bei der Bewältigung dieser Herausforderung. 



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KI - aber sicher!

Über 60 % der Beschäftigten in Deutschland setzen KI-Tools bereits ein – oft ohne Vorgaben oder eigene vertiefte Kenntnisse der Materie. Das kann gehörig schief gehen, wie aus einem jüngst veröffentlichten Bericht von beck-aktuell zu entnehmen ist (https://rsw.beck.de/aktuell/daily/meldung/detail/ag-koeln-312f13025-ki-schriftsatz-anwalt-halluzinationen-berufsrecht).

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